Spenden an die Freiwillige Feuerwehr Kematen

Warum spenden?

Die Freiwillige Feuerwehr Kematen an der Krems ist, wie die meisten Feuerwehren in Österreich, eine Freiwillige Feuerwehr. Sie besteht aus zahlreichen motivierten Bewohnern der Gemeinde, die - freiwillig und somit unbezahlt - im Einsatzfall rund um die Uhr zur Hilfeleistung nach Bränden, bei technischen Hilfeleistungen oder Katastrophen verfügbar sind.

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist daher verpflichtet sich an gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Wir treten immer in Vollmacht der Gemeinde auf, da die Gemeinde für die Sicherstellung des Brandschutzes zuständig und verantwortlich ist.

Wir bekommen jährlich von der Gemeinde Kematen ein Budget von ca. EUR 6.900,00 zur Verfügung gestellt. Damit sind aber nur die Fixkosten für die Infrastruktur abgedeckt. Des Weiteren stehen für Jugendarbeit ca. EUR 1.500,00 und für alle drei Feuerwehrenn der Gemeinde ca. EUR 4.000,00 für Sonderausgaben an öffentlichen Geldern zur Verfügung. Die wirklichen Aufwände übersteigen jedoch diese Summen bei Weitem, wodurch wir auf Spenden aus der Bevölkerung und der Wirtschaft angewiesen sind.

Zu den zusätzlichen Kosten zählen:

Darüber hinaus ist bei Großinvestitionen (Feuerwehrhaus, Fahrzeuge) eine Eigenbeteiligung der Feuerwehr vorgesehen, die bis zu 20% der Projektsumme betragen kann.

Ein wesentlicher Teil unserer Einnahmen besteht daher aus der jährlichen Haussammlung, die im 1. Quartal eines Kalenderjahres von unseren Feuerwehrmitgliedern durchgeführt wird.

Bankverbindung

Raiffeisenbank Kematen
IBAN AT45 3421 4000 0004 4560
BIC RZOOAT2L214

Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an damit wir die Spende an das Finanzamt melden können und diese bei Ihrem Steuerausgleich automatisch berücksichtigt wird! (Erklärung am Ende dieser Seite)

Neu: Überweisung mit Barcode per Smartphone-App oder Selbstbedienungsterminal

Spendenabsetzbarkeit

Seit Anfang 2012 sind Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren steuerlich absetzbar. Seit 2017 werden die Spenden - wenn der Spender dies wünscht - an das Finanzamt gemeldet. Dazu benötigen wir von Ihnen den vollständigen Namen und das Geburtsdatum für die Spendenbestätigung; diese Daten melden wir dann dem Finanzamt online. Spendenbestätigungen können auch nachträglich im selben Kalenderjahr ausgestellt werden.

Rechtliche Grundlagen und die Grundidee:
§ 18 Abs.8 des Einkommensteuergesetzes(EStG) und die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung (Sonderausgaben-DÜV) und ihre Auswirkungen auf die Österreichischen Feuerwehren: Seit mehreren Jahren sind Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen, wie zum Beispiel die Feuerwehr, steuerlich abzugsfähig. Das heißt, dass die Spender die von ihnen an die Feuerwehr getätigte Spende z. B. in ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen konnten. Zum notwendigen Nachweis stellten die Feuerwehren Spendenbestätigungen aus (und hoben sich die entsprechenden Durchschläge auf). Die Bedeutung: Alle Spender mit einem Bruttojahreseinkommen von über EUR 11.000,00 zahlen Einkommensteuer. Diese Steuer wird in Stufen berechnet und wird immer höher je mehr jemand verdient. Der sog. Grenzsteuersatz, also die Steuer, die man für den letzten Euro zahlt macht im niedrigsten Fall 25 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens aus, im höchsten Fall 55 Prozent. Für die meisten liegt er zwischen 35 und 42 Prozent. Die Spenden senken nun das steuerpflichtige Einkommen, man zahlt also dafür keine Steuer.

Ein Beispiel: Jemand hat ein Jahreseinkommen von brutto rund EUR 32.000,00 (das sind monatlich knapp EUR 2.300,00 14 mal), dann sind maximal knapp EUR 22.500,00 nach dem allgemeinen Tarif zu versteuern (Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), der Grenzsteuersatz beträgt 35 Prozent. Spendet ein solcher Freund der Feuerwehr EUR 10,00, dann bekommt er EUR 3,50 über seine Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück. Er muss die Veranlagung machen und den Betrag auch tatsächlich eintragen und sich den Beleg aufheben.
Die EUR 10,00 für die Feuerwehr „kosten“ ihm also nur EUR 6,50.

Genau diesen Effekt wollte die Steuerreform 2009 erreichen. Es sollte für die Menschen attraktiver werden lieber und mehr für bestimmte Organisationen, wie zum Beispiel die Feuerwehr zu spenden.

Weitere Informationen sind unter folgenden Internetseiten verfügbar:

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